FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite möchten wir einige Fragen beantworten, die uns häufig von Gemeindegliedern oder Gästen gestellt werden. Wenn Sie Ihre Frage nicht darunter finden oder Ihnen die genannten Informationen nicht ausreichen, schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Kann man an Gottesdiensten teilnehmen ohne Mitglied der Gemeinden zu sein?

Ja natürlich. Unsere Gottesdienste sind öffentliche Veranstaltungen. Wir feiern sie im Wechsel zwischen Hauptgottesdienst (mit Feier des heiligen Abendmahles) und Predigtgottesdienst. Die aktuellen Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte dem Kalender für Gottesdienste. Der Ablauf der Gottesdienste ist vielleicht zunächst etwas neu und ungewohnt, aber wir helfen Ihnen gerne. Gesangbücher liegen aus. - Schauen Sie einfach mal vorbei und feiern Sie mit.

 

Muss ich mich zum Abendmahl anmelden?

Eine Anmeldung zum Abendmahl ist für Gemeindeglieder nicht nötig. Folgendes bitten wir allerdings zu beachten:

"Unser Herr Christus lädt uns an seinen Tisch, um uns unsere Sünden zu vergeben und unsern Glauben zu stärken. Er will leiblich in uns eingehen, um Gemeinschaft mit uns zu halten und uns auch miteinander in Liebe zu verbinden.

Christus ist für uns Sünder am Kreuz gestorben und hat uns dadurch mit Gott versöhnt. Durch sein heiliges Mahl will der Herr uns an dieser Versöhnung Anteil geben. Brot und Wein, mit seinem Wort gesegnet und auf seinen Befehl ausgeteilt, sind Christi Leib und Blut. So sagt es der Herr, und so sollen wir's ihm glauben und ihm danken für diese Gabe.

Alle, die Leib und Blut Christi empfangen, schließt der Herr zu einem Leib zusammen. Darum sollen wir, wenn wir gemeinsam zum Tisch des Herrn gehen, eins sein in Glauben und Bekenntnis und an dieser Gemeinschaft festhalten. Darum sagt auch allem persönlichen Streit und aller Zwietracht ab und nehmt einander in Liebe an. Wer unversöhnlich ist, der bleibe davon, damit er nicht schuldig werde am Leib und Blut des Herrn." (SELK, Ev.-Luth. Kirchenagende, Bd. 1, S. 507)

 

Auf der Webseite der SELK gibt die Kirchenleitung zu bedenken:

"Die SELK vertritt, ebenso wie auch die römisch-katholische Kirche und die Ostkirchen, den sog. „geschlossenen Altar“. Dies besagt, daß sie prinzipiell nur mit solchen verfaßten Kirchenkörpern Sakramentsgemeinschaft feststellt und generell praktiziert, die sich in derselben Weise wie sie an die Hl. Schrift und die lutherischen Bekenntnisse binden und keine Unionen mit bekenntnisverschiedenen Kirchen eingehen. Das besagt auch, daß die Übereinstimmung eines Kommunikanten mit dem Glauben und der Lehre der lutherischen Kirche die geistliche Voraussetzung für die Zulassung zum Altarsakrament ist.

AbendmahlDarum gilt in der Regel für die Gemeinden der SELK:
Jeder, der zum ersten Mal in einer Kirchengemeinde der SELK kommunizieren möchte, ist gebeten, sich vor dem ersten Gang zum Altar beim Pastor persönlich vorzustellen und anzumelden. Das gilt für lutherische Christen aus einer Gemeinde der SELK und für lutherische Christen aus anderen lutherischen Gemeinden. Dabei ist Gelegenheit gegeben, die Übereinstimmung mit Glauben und Lehre der lutherischen Kirche festzustellen und die Zulassung zum Sakrament auszusprechen.

Ob und inwieweit eine gastweise Zulassung von Christen, die nicht zur SELK oder einer ihrer Schwesterkirchen gehören, mittel- oder langfristig zu einer Entscheidung über die formale Kirchenzugehörigkeit führt oder führen muß, entscheidet der Pastor im jeweiligen Einzelfall in seelsorglicher Verantwortung.

Diese Praxis wird der hohen Verantwortung für die Verwaltung des Altarsakramentes gerecht, die der Kirche und jedem einzelnen Pfarrer aufgetragen ist. Der Einzelne und seine persönliche Glaubensüberzeugung wird dabei jedoch respektiert und ernstgenommen. Engherzigkeit, und formalistische Lieblosigkeit werden jedoch vermieden und es bleibt klar, daß Christus selbst der Einladende und der Herr des Sakramentes ist." (Quelle des Zitats, 06.04.2020)

Wer unser Verständnis teilt, ist herzlich willkommen, am Abendmahl teilzunehmen.

 

Wie werde ich Mitglied der Gemeinde? Was muss ich dafür tun?

Am besten sprechen Sie darüber mit unserm Gemeindepfarrer. Machen Sie mit ihm telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin aus, um in Ruhe und vertraulich darüber sprechen zu können.

Auf der Webseite der Gesamtkirche finden Sie weitere Informationen zum Kircheneintritt und zur Unterscheidung zwischen "Übertritt" und "Wiedereintritt". Wer noch nicht getauft ist, findet dort auch Hinweise dazu. In der Regel taufen wir die Kinder so früh wie möglich und bieten ihnen mit ca. 12-14 Jahren einen Konfirmandenunterricht an. Ungetaufte Erwachsene bitten wir, an einen mehrwöchigen Taufunterricht vor dem Empfang der Taufe teilzunehmen.

 

Warum "Selbständige" Evangelisch-Lutherische Kirche? Was unterscheidet sie von anderen ev.-luth. Kirchen?

Wir haben viel mit anderen lutherischen Kirchen gemeinsam, z.B. die Gottesdienstordnungen, die Luther-Bibel und die sonntäglichen Lesungen. Und wo die Kirchenleitungen oder dafür eingesetzte Kommissionen in Lehrgesprächen feststellen, dass unsere Kirchen trotz organisatorischer Unterschiede doch in der Sache, d.h. in der Lehre und im Bekenntnis der Kirche übereinstimmen, da setzen wir alles daran, dass die Kirchengemeinschaft erklärt wird. Das hat z.B. 1972 mehrere lutherische Kirchen zur heutigen SELK zusammengeführt. Es gibt ein internationales Netzwerk lutherischer Kirchen, von denen viele mit der SELK in Kirchengemeinschaft stehen (Internationaler Lutherischer Rat (ILC)).

Trotz intensiver Gespräche mit der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) im Raum der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) ist es nicht zu einer Übereinkunft in der Lehre gekommen. Das ist schmerzlich und bleibt ein Auftrag für weitere ökumenische Gespräche.

Der SELK ist es jedenfalls wichtig, ihr lutherisches Profil zu behalten. Sie beruft sich dabei auf die Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirche, wie sie im Konkordienbuch von 1580 festgehalten sind. Darin erkennt die SELK die nach wie vor gültige Auslegung der Heiligen Schrift (Bibel). Seit 200 Jahren haben ihre Pastoren dafür gekämpft, das lutherische Bekenntnis klar und eindeutig zu halten. Es sollte nicht in der Union mit anderen Bekenntnissen vermischt oder relativiert werden. So entstand im 19. Jahrhundert die erste vom Staat unabhängige, "selbständige" Kirche lutherischen Profils. Auch finanziell ist sie selbständig und nimmt nicht am Kirchensteuereinzugsverfahren teil.

Hier finden Sie weitere Informationen zur SELK in Bezug auf ihr Verständnis von ökumenischer Verantwortung.

 

Wie wird der Kirchenbeitrag in der SELK festgelegt?

Die SELK ist auf regelmäßige Kirchenbeiträge angewiesen, weil sie keine Kirchensteuern einnimmt. Dazu richten Gemeindeglieder am besten ein Dauerauftrag zugunsten der Gemeinde ein, zu der sie gehören. Die Höhe der Beiträge kann jedes Gemeindeglied selbst bestimmen. Eine jährliche Anpassung der Beiträge an die eigenen Einkommensverhältnisse ist wünschenswert und angemessen. Zur Selbsteinschätzung dient als Richtwert ein Kirchenbeitrag von 3% des Brutto-Einkommens oder 5% vom Nettoeinkommen. Wer es wünscht, kann zur Einschätzung der Beitragshöhe eine Tabelle benutzen, die im Pfarramt oder bei einem der Kirchenvorsteher zu bekommen ist.

 

Muss ich zusätzlich auch noch Kirchensteuer zahlen?

Nein. SELK-Gemeindeglieder, denen das Finanzamt Kirchensteuer vom Gehalt oder Lohn abzieht, sollten sich umgehend beim Pfarramt melden und eine Mitgliedsbescheinigung erbitten. Damit kann man bereits gezahlte Kirchensteuern zurückfordern und sich vom Kirchensteuereinzug befreien lassen.

 

Wofür brauche ich einen Patenschein?

Der Patenschein ist ein kirchliches Dokument, das bestätigt, dass Sie berechtigt sind, ein Patenamt - meist bei der Taufe eines Kindes - zu übernehmen. Voraussetzung dazu ist, dass Sie selber christlich getauft sind und aktives Glied einer christlichen Kirche sind. Die meisten Kirchen verlangen einen Patenschein, wenn die Eltern des Täuflings einen Paten vorschlagen, der zu einer anderen Kirche gehört. Das ist auch in der SELK der Fall. 

Wenn Sie selbst gebeten werden, ein Patenamt zu übernehmen, fragen Sie bitte im Pfarramt ihrer Heimatgemeinde (wo Sie registriert sind) nach einem Patenschein.

 

Was ist der Unterschied zwischen "Pfarrer" und "Pastor"?

Beide Bezeichnungen sind gebräuchlich und meinen dieselbe Person. Man könnte sagen: Von den Ordnungen her ist er "Pfarrer", d. h. verantwortlicher Leiter der Ortsgemeinde(n). Aber seine Funktion im Verhältnis zu den Gemeindegliedern ist besser beschrieben mit dem Titel "Pastor", d. h. Hirte und Seelsorger der Gemeinde. Schon in der Bibel wurden Personen in öffentlichen Ämtern "Hirten" genannt, sogar der König und Gott selbst. Damit wurden sie an ihre hohe Verantwortung für die ihnen anbefohlenen "Schafe" erinnert. Für uns ist Christus der "gute Hirte" (Psalm 23; Johannes 10,11), weil er sogar sein Leben für uns gelassen hat, um uns von der Sünde und dem Tod zu erlösen.